Kiel (ots) –
Mit einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von 169 Litern ist Kaffee das beliebteste Heißgetränk der Deutschen.
Doch nicht erst seit heute erfreut sich der Kaffee seiner Beliebtheit.
Bereits im 18. Jahrhundert war Kaffee ein nachgefragtes Genussmittel.
Der Kaffeekonsum stieg im 18. Jahrhundert so stark an, dass im preußischen Königreich die private Einfuhr von Kaffee verboten und ein Kaffeemonopol errichtet wurde.
Im Jahr 1787 wurde das Monopol abgeschafft und der Einfuhrzoll auf Kaffee eingeführt.
Dieser war bis zur Gründung des deutschen Reiches 1871 eine der größten Einnahmequellen der deutschen Staaten.
Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges gelang es jedoch nicht, neue Kaffeezollsätze festzulegen.
Daher wurde aus dem Einfuhrzoll eine Verbrauchsteuer, wie wir sie heute kennen.
Seit 1949 fließen die Steuereinnahmen aus der Kaffeesteuer dem Bund zu.
Die deutsche Zollverwaltung erhebt jährlich rund eine Milliarde Euro Kaffeesteuer.
Das trägt dazu bei, staatliche Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse weiterhin aufrecht erhalten zu können.
„In Schleswig-Holstein wurden im letzten Jahr insgesamt knapp 9 Millionen Euro Kaffeesteuer eingenommen“, so Gabriele Oder, Sprecherin des HZA Kiel.
Zu den Verbrauchsteuern gehören neben der Kaffeesteuer z.B. auch die Alkoholsteuer, die Energie- und Stromsteuer, Biersteuer, sowie die Tabaksteuer.
„Im Gegensatz zu den Zöllen, die in den EU-Haushalt fließen, fließen die Einnahmen aus den Verbrauchsteuern fast ausschließlich in den Bundeshaushalt und ermöglichen wichtige Zukunftsinvestitionen in Bildung, Familie, Forschung oder Infrastruktur“, so Oder weiter.
Zusatzinformation
Im Jahr 2023 nahm der Zoll rund 62,4 Milliarden Euro Verbrauchsteuern ein. Dies entspricht etwa 40% aller vom Zoll im vergangenen Jahr erhobenen Abgaben in Höhe von rund 158 Milliarden Euro.
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