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Altersvorsorge: Was Selbstständige und Freiberufler 2022 wissen sollten

22. Februar 2022
in Finanzen
Altersvorsorge: Was Selbstständige und Freiberufler 2022 wissen sollten

Frankfurt (ots) –

Kaum etwas anderes verkörpert das Gefühl von Freiheit so sehr wie sie – die eigene Selbständigkeit. Denn die Selbstständigkeit ermöglicht, was viele Arbeitnehmer:innen anstreben: Das Treffen von eigenständigen Entscheidungen, flexible Arbeitszeiten und finanzielle Unabhängigkeit. Jedoch kommen mit aller Freiheit auch Pflichten. Dazu gehört unter anderem die Organisation der eigenen Altersvorsorge. Der durchschnittliche Selbständige in Deutschland erhält nach seinem Arbeitsleben nur etwa 50 Prozent des Brutto-Rentenniveaus eines vergleichbaren Vollzeitangestellten [1]. Seit Jahren wird daher eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige und Freiberufler gefordert. Geplant ist, dass die Pflicht ab 2024 für alle selbstständig arbeitenden Berufstätigen gelten soll, die bisher nicht für das Alter vorsorgen. Ziel ist es, die Altersarmut in dieser Personengruppe zu senken. Der digitale Versicherungsmanager CLARK informiert darüber, wie Selbstständige eine Vielzahl an Möglichkeiten nutzen können, um für ihren Lebensabend vorzusorgen und was sie jetzt beachten sollten.

Wichtige Änderungen nach dem Jahreswechsel

Welche Pläne gibt es zur Altersvorsorgepflicht für Selbstständige? Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte ursprünglich geplant, Ende 2019 ein Gesetz zur Altersvorsorgepflicht für Selbstständige und Freiberufler:innen vorzulegen („Gesetz zur Einbeziehung des Selbstständigen in das System der Alterssicherung“). Durch Verzögerungen beim Gesetzentwurf für die Grundrente hat er dieses Datum jedoch nicht halten können. Dann kam es zu Verzögerungen durch die Corona-Pandemie. Absehbar ist, dass sein initiales Vorhaben durch die Ampel-Koalition weitergeführt werden wird [2]. Ein entsprechendes Eckpunktepapier gibt es schon. Demnach würden die Bestimmungen ab 2024 gelten. Die verpflichtende Altersvorsorge soll dabei gründerfreundlich ausgestaltet sein. Sie betrifft alle Menschen, die nicht bereits obligatorisch rentenversichert sind, etwa im Rahmen eines berufsständischen Versorgungswerks.

Mit Inkrafttreten der neuen Regelung müssen dem Entwurf zufolge alle künftig selbstständig arbeitenden Menschen sowie alle Selbstständigen unter 35 Jahren zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung, der privaten Altersvorsorge im Rahmen einer Rürup-Rente und einem Versorgungswerk (gilt etwa für Ärzte und Anwälte) wählen. Die Vorsorgeform muss insolvenz- und pfändungssicher sein sowie eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus ermöglichen. Dieses liegt derzeit bei durchschnittlich 800 Euro im Monat.

Die Basisversorgung als Grundsicherung

Während einige Selbstständige, wie Handwerker:innen oder Erzieher:innen, genauso wie Arbeitnehmer:innen in der gesetzlichen Rentenversicherung (https://www.clark.de/altersvorsorge/selbststaendige/#Die-gesetzliche-Rentenversicherung) pflichtversichert sind, ist Freiberuflichen, die einer Kammerpflicht unterstehen, eine Altersvorsorge in einem berufsständischen Versorgungswerk als Basisversorgung (https://www.clark.de/altersvorsorge/selbststaendige/#Die-gesetzliche-Rentenversicherung) vorgeschrieben. Einer solchen Kammerpflicht unterstehen beispielsweise Anwält:innen oder Ärzt:innen. Da Mitglieder in einem Versorgungswerk auch gleichzeitig in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, kann geprüft werden, ob es sich als sinnvoll erweist, sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Zu beachten gilt jedoch: Zwar würde dies eine stärkere Belastung durch doppelte Beitragszahlungen verhindern, allerdings würden sich der Austritt aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch negativ auf die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung im Rentenalter auswirken. „Ob sich ein Austritt aus der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht wirklich lohnt, sollte stets individuell in einem unabhängigen Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten geklärt werden“, so COO und Co-Gründer von CLARK, Dr. Marco Adelt.

Die staatlich geförderte Altersvorsorge

Zusätzlich sollten Selbständige über eine staatlich geförderte Rürup-Rente (https://www.clark.de/ruerup-rente/steuer/) nachdenken, denn mit Hilfe der nachgelagerten Besteuerung können Steuern gespart und somit extra Rücklagen fürs Alter gebildet werden. Das lohnt sich vor allem für Selbstständige mit überdurchschnittlichem Einkommen: Je höher der Verdienst, desto mehr Geld kann in den jeweiligen Vertrag investiert werden und desto mehr Steuern können während der Ansparphase eingespart werden. Darüber hinaus sind Einzahlungen in die Rürup-Rente flexibel. Wird in einem Jahr gut verdient, kann viel zurückgelegt werden, in schlechten Jahren aber auch problemlos weniger. Ob sich eine Rürup-Rente wirklich lohnt, hängt letztendlich auch davon ab, wie früh man das Sparen beginnt und ob die eigene Selbständigkeit langfristig gesichert ist.

Die Absicherung im Alter selbst in die Hand nehmen

Selbständige, die nicht über die gesetzliche Rentenversicherung pflichtversichert oder kein Mitglied in einer Berufskammer sind, müssen die Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen. Jedoch sollte generell jede:r über private Altersvorsorge-Strategien nachdenken, denn gerade für Selbständige reicht die gesetzliche Rente allein nicht aus, um ihren gewohnten Lebensstandard auch im Alter zu halten. „Deswegen lohnt es sich bereits früh über Maßnahmen wie eine Rentenversicherung (https://www.clark.de/private-rentenversicherung/), die Riester (https://www.clark.de/riester-rente/) Rente oder andere private Altersvorsorgeprodukte (https://www.clark.de/altersvorsorge/) nachzudenken, um eine potentielle Rentenlücke effektiv zu schließen“, so Adelt abschließend.

[1] https://bit.ly/3pyluqH

[2] https://bit.ly/3z6gGvZ

CLARK

Pressekontakt:
Nora Wendt
presse@clark.de
Original-Content von: CLARK, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

Tags: AltersvorsorgeArbeitBerufBildFinanzenRenteVerbraucherVersicherung

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